
Neuartiges Coronavirus (SARS-CoV-2, 2019-nCoV) - update


SARS-CoV-2 PCR: Testzahlen/ Testdauer/ Priorisierung
Wir bitten Sie deshalb, auf eine anlasslose Testung symptomloser Personen komplett zu verzichten und die Testindikation auf symptomatische Patienten, enge Kontaktpersonen und Testungen in kritischen Bereichen (z. B. Altenheime) zu beschränken.
Wir wissen, dass es viele Gründe gibt, ein Untersuchungsergebnis schneller erhalten zu müssen, können aber aktuell nicht mehr alle Priorisierungwünsche erfüllen. Bitte geben Sie einen nachvollziehbaren Grund auf der Überweisung an und überlegen Sie ein zweites Mal, bevor Sie eine Anforderung hoch priorisieren.

Bayerisches Testkonzept: SARS-CoV2-Tests für Patienten
Wenn Sie einen Test auf das Coronavirus im Rahmen des Bayerischen Testkonzeptes wünschen, so können Sie zur Abstrichentnahme auch direkt in unser Labor in Augsburg, August-Wessels-Straße 5, kommen. Auf dem Innenhof hinter dem Torbogen befindet sich ein Container, der zu folgenden Zeiten geöffnet ist:
Mo, Mi, Do, Fr: | 10-12 Uhr |
Di: | 10-12 Uhr und 14-15 Uhr |
Bitte bringen Sie zur Untersuchung Ihre Gesundheitskarte mit!
Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bitte sehen Sie von Anrufen ab!
Tragen Sie auf dem Gelände des Labors eine Maske und halten Sie die Abstandsregeln zu anderen Personen ein!
Bitte beachten Sie:
Dieses Angebot gilt nur für asymptomatische Personen, die sich auf der Basis des Bayerischen Testkonzeptes testen lassen wollen und in Bayern wohnhaft sind. Die Probennahme im Labor ist nicht möglich, wenn Sie symptomatisch sind oder eine Warnmeldung von der Corona-App erhalten haben. In diesen Fällen bleiben Sie bitte zu Hause und wenden sich telefonisch an Ihren Hausarzt oder kontaktieren Sie die 116117. Dieses Vorgehen dient dem Schutz der anderen Patienten und des Laborpersonals. Sollten Sie aufgrund einer Anordnung des Gesundheitsamtes unter Quarantäne stehen, organisiert das Gesundheitsamt die Abstrichentnahme. In diesen Fällen dürfen Sie den Ort der Quarantäne nicht verlassen.

Nachträgliche Änderung der Abrechnung bei SARS-CoV-2-Testungen
Für die Testungen auf SARS-CoV-2 auf der Basis der Rechtsverordnung des BMG und verschiedener regionaler Testkonzepte gibt es eine Vielzahl voneinander abweichender Abrechnungsmodalitäten.
Achten Sie bitte schon bei der Anforderung darauf, das richtige Formular zu verwenden (in der Regel den ÖGD-Schein) und mit den erforderlichen Angaben zu versehen. Dazu zählen u.a. die von den regionalen KVen oder Kostenträgern vorgegebenen Sonderziffern für das entsprechende Testangebot, der Testgrund und die Postleitzahl des veranlassen-den Gesundheitsamtes bei Testungen nach der RVO des BMG.
Für kurative Anforderungen bei Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 sowie bei Warnung durch die Corona-App verwenden Sie bitte für Kassenpatienten das Muster 10C und für Privatpatienten den üblichen Privatanforderungsschein.
Wir weisen darauf hin, dass nach Ablauf der jeweiligen Abrechnungsfrist keine Änderungen mehr möglich sind und bitten Sie deshalb, Änderungen der Abrechnung zeitnah, spätestens innerhalb von 3 Wochen nach erfolgter Untersuchung, zu veranlassen!

SARS-CoV-2 Testdauer Priorisierung
Um uns von Lieferengpässen einzelner Hersteller unabhängig zu machen, haben wir mittlerweile die dritte PCR-Methode in einer separaten Teststrecke etabliert. Dadurch konnten wir die in den vergangenen Wochen aufgetretenen Verzögerungen bei der Testdurchführung deutlich reduzieren. Akutell sind wir wieder in der Lage, die Ergebnisse innerhalb von 24 h (-48 h) nach Probeneingang mitzuteilen.
Es gibt viele Gründe, ein Untersuchungsergebnis noch früher erhalten zu müssen. Wir versuchen in einer für alle Patienten und Einsender fairen Art und Weise der Priorisierung von Proben Rechnung zu tragen. Wir können aber nur für eine bestimmte Probenzahl (ca. 10 %) die Bearbeitung am Probeneingangstag vorziehen.
Generell priorisieren wir deshalb nur Proben aus Krankenhäusern und Proben mit der Kennung „OP-Vorbereitung“, „Geplanter Klinikaufenthalt“ oder ähnlicher Formulierungen, die Rückschlüsse auf eine unmittelbar von einem schnellen Testergebnis abhängige medizinische Maßnahme zulassen. Sollten darüber hinaus weitere Untersuchungsergebnisse extrem dringlich sein (z. B. besondere Indikation bei individuellen Patienten, Testung von Praxispersonal als Voraussetzung der Tätigkeitsaufnahme) teilen Sie uns das bitte mit, indem Sie handschriftlich den Schein kennzeichnen mit „Notfall“. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit äußerst sparsam. Der zu häufige Einsatz von roten „Eilig“-Aufklebern hat dazu geführt, dass wir diese Proben nicht priorisieren können.
Falls die Notwendigkeit besteht, größere Gruppen sehr schnell zu testen (z. B. bei Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen), bitten wir um vorherige Rücksprache.

Lieferengpässe SARS-CoV-2 PCR Test
Die Situation kann sich derzeit von Tag zu Tag ändern, deshalb ist eine zeitnahe Angabe zu Befundlaufzeiten nicht möglich.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass die Befunde je nach Testverfügbarkeit länger dauern können.
Bitte berücksichtigen Sie dies nach Möglichkeit auch bei Ihren Planungen, z. B. speziell bei OP-Vorbereitungen, Aufnahmen ins Seniorenheim, Pflegeheim usw., damit die anstehenden Termine wahrgenommen werden können.
Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Befundungszeit so kurz wie möglich zu halten.

Bayerisches Testkonzept auf SARS-CoV-2 bei asymptomatischen Personen
Für die Anforderung im Labor ist nach aktuellem Stand der normale Laborüberweisungsschein Muster 10 vorgesehen. Für die Abrechnung müssen Sie in Ihrem Praxisverwaltungssystem einen gesonderten Datensatz anlegen und die Kostenträgernummer 71800 verwenden. Im Untersuchungsauftrag ist zwingend im Feld "Auftrag" die Ziffer 98055 sowie zusätzlich (im Klartext) "Bayerisches Testangebot" einzutragen.
Wir weisen darauf hin, dass mit dem Überweisungsschein Muster 10 kein QR-Code für die Corona-App verknüpft werden kann, möglicherweise wird das Procedere deshalb kurzfristig noch einmal überdacht. Über weitere Änderungen - betreffend die Verwendung der neuen Überweisungsscheine Muster "C10" und "ÖGD" im Zusammenhang mit der Corona-App (QR-Code) - informieren wir Sie umgehend, sobald die technischen Probleme für einen flächendeckenden Einsatz behoben sind.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der KVB (www.kvb.de).
Nutzen Sie das Angebot dieses Testkonzeptes mit Bedacht und lassen Sie sich von den Konsequenzen für die Testperson und deren Umgebung leiten. Trotz erheblich gesteigerter Testkapazitäten sind wir nicht in der Lage, jeden Einwohner Bayerns beliebig oft auf das Coronavirus zu testen.

CORONA-WARN-APP - WICHTIGE LABORINFORMATION

Corona-Warn-App: Der Weg der Daten in die App

SARS-CoV-2-Antikörper
Der Test von DiaSorin zielt nur auf IgG-Antikörper gegen SARS-CoV-2, eine Bestimmung von IgA ist damit nicht möglich. Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass IgA als Marker einer sehr kurz zurückliegenden Infektion in einigen Fällen die Spezifität eines schwach positiven IgG sichern kann. In anderen Fällen, in denen nur IgA aber nicht IgG positiv gemessen wurde, führt die geringere Spezifität des IgA-Testes jedoch zu Schwierigkeiten bei der Interpretation des Befundes, die sich auch durch Kontrolluntersuchungen nicht immer beseitigen lassen. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Lieferschwierigkeiten beim IgA haben wir uns deshalb entschlossen, zukünftig auf die Bestimmung der IgA-Antikörper zu verzichten.
Bitte beachten Sie:
Der Nachweis von IgG ist ein Biomarker für eine durchlaufene SARS-CoV-2-Infektion, per se aber noch kein Beweis für eine länger anhaltende Immunität. Erste klinische Versuche zeigen aber bereits, dass Immunglobulin von Personen, die selbst eine Infektion überstanden haben, erfolgreich zur Therapie von COVID19 eingesetzt werden kann.
SARS-CoV-2
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Nachfolgend eine Aktualisierung unseres Merkblattes zur SARS-CoV-2 (Sars-Corona-Virus-2) und die durch dieses Virus verursachten Erkrankungen (respiratorischer Infekt, Pneumonie, Bezeichnung Covid-19).
Masken. Die Infektion erfolgt durch Aerosole in der Ausatemluft. Eine chirurgische Gesichtsmaske schützt das Gegenüber, aber nicht den Träger. Eine FFP2-Maske mit Atemventil schützt den Träger, nicht aber das Gegenüber. Schutz für Träger und Gegenüber bietet eine CE-geprüfte FFP2-Maske ohne Atemventil, sie erschwert aber das Atmen. Das amerikanische Äquivalent zur CE-Markierung ist N95. Masken mit überschrittener Haltbarkeit bieten ggf. keinen sicheren Schutz, ggf. beim Hersteller nachfragen.
Inkubationszeit. Sie beträgt 2-14, meist 5-7 Tage. Infektiös (und PCR-positiv) werden die Infizierten etwa 2 Tage vor Beginn der Symptome. Die PCR ist also bei einem frisch Infizierten erst einmal negativ, und kann bei einem Symptom-negativen Patienten durchaus 2 Tage später doch positiv werden.
Teststrategie. Die Testung jedes Patienten mit respiratorischem Infekt auf SARS-CoV-2 würde in der Wintersaison die Testkapazität der Labore überfordern. Daher emphiehlt das Robert-Koch-Institut die Testung von Patienten mit
sowie allen Patienten mit respiratorischen Symptomen und
Abstrich. Bei einem Patienten mit einem respiratorischen Infekt durch SARS-CoV-2 ist ein korrekt durchgeführter nasopharyngealer Abstrich oder Rachen-Abstrich mit einem trockenen Tupfer (ggf. NaCl, keinesfalls Geltupfer) mit Beginn der Symptome i.d.R. positiv.
Die größten Erfolgsaussichten hat der (tiefe) nasopharyngeale Abstrich; mit dem gleichen Tupfer kann anschließend die Rachenhinterwand abgestrichen werden. Nur wenige Patienten sind in der Lage, bei sich einen solchen Abstrich korrekt durchzuführen, was die Sensitivität bei Selbstentnahme einschränkt.
Ct-Wert. Bei der PCR werden kleine Abschnitte des Virusgenoms wiederholt verdoppelt, also x2, x4, x8 usw. Nach 10 Zyklen ist das Material 1000fach vermehrt (exakt x1024), nach 20 Zyklen eine Million Mal, nach 30 Zyklen eine Milliarde Mal und 40 Zyklen eine Billion Mal. Der Ct-Wert gibt an, nach wie vielen Zyklen das PCR-Signal positiv wird. Hohe Ct-Werte entsprechen damit einer niedrigen Viruslast, niedrige Ct-Werte (um 20) einer hohen Viruslast.
Bei geringer Viruslast (Ct-Werten zwischen 35 und 40) wird die Aussagekraft eines positiven Ergebnisses durch den Nachweis aus zwei verschiedenen Genregionen gestützt.
Mit dem Antigentest werden Proteine der Virushülle nachgewiesen. Wie bei der PCR erfolgt der Nachweis aus einem Abstrich. Für einen positiven Nachweis sind einige Zehntausend Viren erforderlich. Die Tests werden an akut symptomatischen Patienten validiert, sollen aber infektiöse asymptomatische Patienten erkennen. Ein positives Ergebnis spricht für Infektiosität muss aber durch PCR bestätigt werden. Negative Ergebnisse sprechen gegen akute, kurzfristige Infektiosität. Antigentests sind derzeit nur als Vor-Ort-Tests verfügbar. Gegenüber dem Antigentest bietet die PCR eine hohe Empfindlichkeitsreserve bei ungenügender Probennahme.
Meldepflicht. Der Verdacht auf die SARS-CoV-2-Infektion ist nach § 6 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 h meldepflichtig. Der Einsender muss also nicht den positiven Erregernachweis des Labors abwarten, den meldet das Labor unabhängig vom Einsender. Bestätigt sich der Verdacht nicht, besteht eine unverzügliche Meldepflicht nach § 9 Abs. 3 IfSG.
Über die Konsequenzen aus einem positiven PCR-Ergebnis entscheidet das örtliche Gesundheitsamt, das dabei i.d.R. den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts folgt, aber nicht folgen muss. Zu beachten ist, dass Patienten nur für Verdienstausfall usw. entschädigt werden, wenn die Maßnahme (z. B. häusliche Quarantäne) durch das Gesundheitsamt angeordnet ist und nicht durch eine (nicht notwendige) Reise in ein bekanntes Risikogebiet verursacht wurde.
Verlauf. PCR-positive Patienten bleiben dies bis zu vier Wochen, allerdings war in einer Metaanalyse das Virus nach mehr als 9 Tagen nach Symptombeginn nicht mehr anzüchtbar. Dies spricht gegen lang anhaltende Infektiosität, ist aber nicht sicher.
Entisolierung. Die Aufhebung der häuslichen Isolierung erfolgt bei normalen Patienten nach 10 Tagen, sofern sie für mindestens zwei Tage symptomfrei sind, ohne weitere PCR-Testung. Nach schweren Erkrankungen sowie bei Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen ist zusätzlich eine negative PCR, ggf. eine PCR mit einem Ct-Wert >30 erforderlich, bei dem die Patienten postsymptomatisch als nicht mehr infektiös gelten. Diese Grenze von 30 gilt nicht für Kontaktpersonen, bei denen die Viruslast nach Testung noch deutlich ansteigen kann.
Antikörper. Im Lauf der Infektion entwickeln die meisten Patienten IgG-Antikörper nach 2-3 Wochen. Mit einem positiven Antikörpertest lässt sich eine SARS-CoV-2-Infektion bei zuvor grenzwertigem PCR-Befund wahrscheinlicher machen. Auch ein deutlich positiver Antikörpertest ist derzeit keine Garantie für Immunität. Die Kosten werden derzeit von den gesetzlichen Kassen nur zur Sicherung der Ursache einer zurückliegenden Infektion erstattet. |